Die Maskenpflicht in NRW gilt an vielen Orten unabhängig vom Mindestabstand. Dies ist in der Coronaschutzverordnung geregelt. Vielerorts sind FFP2-, OP- oder andere medizinische Masken erforderlich. Mit einer hohen Wocheninzidenz über 100 reichen OP-Masken nicht mehr aus, da FFP2-Masken besser schützen. In manchen Bereichen gilt auch eine verschärfte Maskenpflicht. Die Details im Überblick lauten:
Wo in NRW muss man eine medizinische Maske tragen?
Medizinische Masken müssen in NRW in allen geschlossenen Räumen, die Besuchern bzw. Kunden zugänglich sind, getragen werden. Dies ist unabhängig von einer erforderlichen Eingangskontrolle.
Medizinische Masken muss man unter anderem hier tragen:
- im Einzelhandel, in sämtlichen Geschäften
- in Banken und Poststellen – auch im Selbstbedienungsbereich
- in Sport- und Kultureinrichtungen in geschlossenen Räumen
- bei Behörden
- in Schulen
- in Gottesdiensten und bei anderen religiösen Versammlungen – auch draußen
- bei Handwerksleistungen, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann
Welche Maskenpflicht gilt bei einer Wocheninzidenz über 100?
Bei einer Corona-Wocheninzidenz über 100 reichen OP-Masken nicht aus – dann sind FFP2-Masken verpflichtend. Und zwar hier:
- im öffentlichen Personennahverkehr
- als Fahrgast im Taxi
- beim Friseur oder bei anderen körpernahen Dienstleistungen
Wo bekomme ich eine gute FFP2-Maske?
In NRW erhalte ich gute FFP2-Masken direkt beim Hersteller, beispielsweise bei der D/Maske. Die Masken sind CE zertifiziert, werden regelmäßig einer Qualitätskontrolle unterzogen bzw. überprüft und überzeugen durch:
- eine sehr hohe Filterleistung
- einen extrem niedrigen Atemwiderstand
- absolute Geruchsneutralität
- latexfreie und glasfaserfreie Bestandteile
- besonders hautfreundliche Vliesstoffe: Dermatest „Sehr Gut“