Am gestrigen Mittwochabend trat Bundeskanzlerin Angela Merkel kurz vor Mitternacht vor die Mikrofone, um die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse zu verkünden. Vereinbart wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 mit ersten Öffnungsschritten. Angela Merkel einigte sich mit ihren Ministerpräsidenten auf einen Kompromiss trotz stagnierender bzw. wieder leicht steigender Inzidenzwerte. Begründet wurden die jetzigen Lockerungen, da Bund und Länder auf die neuen Testmöglichkeiten vertrauen. Angela Merkel betonte, dass Deutschland an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie stehe, „in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können.“ Der beschlossene Stufenplan beschreibt fünf Öffnungsschritte, um den Alltag Stück für Stück zurück zu bringen.
Nachdem Grundschulen und Friseursalons bereits nach dem letzten Bund-Länder-Treffen wieder öffnen durften, treten ab dem kommenden Montag weitere Lockerungen in Kraft. Diese sind jedoch abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf mehr als 100 Neuinfektionen, kommt es zu einer Verschärfung des Lockdowns. Somit gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag erneut die Regeln, die bis zum 7. März gelten. Angela Merkel bezeichnete dieses Vorgehen als „Notbremse“.
Die fünf Öffnungsschritte kurz erklärt
Erster Öffnungsschritt
Ab dem 8. März 2021 kommt es zu erweiterten Kontaktbeschränkungen. Möglich sind private Treffen mit einem weiteren Haushalt, wobei dies bei zwei Haushalten auf maximal fünf Personen beschränkt ist. Paare gelten dabei als Hausstand. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen dürfen diese privaten Zusammenkünfte auf zwei weitere Haushalte zum eigenen Haushalt mit insgesamt zehn Personen ausgeweitet werden.
Zweiter Öffnungsschritt
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Garten- bzw. Baumärkte werden ab dem 8. März dem Einzelhandel zugerechnet und dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten und Quadratmeterbegrenzungen pro Kunde wieder öffnen. Gleiches gilt auch für körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios sowie Fahr- und Flugschulen. Jedoch ist ein Testkonzept für diese Dienstleistungen Voraussetzung.
Dritter Öffnungsschritt
In Ländern mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern darf der Einzelhandel öffnen, wobei die zugelassenen Kundenzahlen dafür an die Größe der Verkaufsfläche anzupassen sind. Außerdem kommt es zur Öffnung von Galerien, Museen, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Kontaktfreier Sport darf mit bis zu zehn Personen im Freien stattfinden.
Zu eingeschränkten Öffnungen kommt es bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen. Demnach dürfen Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten nur noch mit vorheriger Terminbuchung öffnen. Sport darf bei einer Inzidenz von mehr als 100 nur von Kindern bis 14 Jahren in Gruppen draußen betrieben werden.
Vierter Öffnungsschritt
Frühestens ab dem 22. März besteht die Chance auf Öffnung der Außengastronomie ab einem stabilen Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 50. Gleiches gilt für Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser. Dann wäre auch wieder kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen erlaubt. Steht der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 Neuinfektionen, dürfen die vorgesehenen Öffnungen des 4. Schrittes nur mit vorheriger Terminbuchung stattfinden. Testpflicht gilt bei Personen aus mehreren Hausständen an einem Restauranttisch und auch für Kulturbetriebe.
Fünfter Öffnungsschritt
Weitere 14 Tage später, frühestens am 5. April, können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport in Innenräumen erlaubt werden. Um diesen Schritt zu erreichen, muss die Sieben-Tage-Inzidenz jedoch 14 Tage lang nach Inkrafttreten des 3. Öffnungsschrittes stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen liegen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 50 bis 100 Neuinfektionen an, öffnet der Einzelhandel mit einer begrenzten Kundenanzahl wieder.
Medizinische Masken sind weiterhin verpflichtend zu tragen
- Es besteht weiterhin eine Tragepflicht von medizinischen Masken im Einzelhandel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Zu dieser Maskenart zählen FFP2-Masken oder ein klassischer OP-Schutz. FFP2-Masken bieten dem Träger im Gegensatz zum einfachen Mund-Nase-Schutz einen wirksamen Eigen- und Fremdschutz. In unseren D/Maske-News erfahren Sie, woran man eine gute FFP2-Maske erkennt.
- Ebenso wurde die Verordnung zur Arbeit im Homeoffice bis zum 30. April verlängert, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Kontakte weiterhin reduziert zu halten.
- Gleichzeitig kommt es zu einem verstärkten Einsatz von Schnelltests, die zukünftig auch von Hausärzten oder in Apotheken durchgeführt werden können. Auch sollen zunehmend Selbsttests angewandt werden.
Die Entscheidungen über weitere Lockerungsschritte werden in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März beschlossen. Restaurant- und Hotelbesitzer sowie die Tourismusbranche hoffen auf eine baldige Öffnung noch vor Ostern. Dennoch wurde schon jetzt betont, dass es für zusätzliche Schritte eine verlässliche Teststrategie und Impforganisation geben muss. Auch die Entwicklung der Virusmutation müsse dabei im Blick behalten werden. Nach dem 22. März werden wir auch in den D/Maske-News über die weiteren Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie berichten.