Die Maskenpflicht wird seit Beginn der Coronapandemie immer wieder den aktuellen Zahlen und Problemen der Länder angepasst. Nach aktuellem Stand (29.12.2021) gelten in allen Bundesländern Regeln, die das Tragen einer Maske in irgendeiner Weise im öffentlichen Raum vorschreiben. Hier müssen Sie aktuell eine medizinische Maske oder FFP2 Atemschutzmaske tragen.
Bundesweite Maskenpflicht ab 21. Dezember 2021
Am 21. Dezember 2021 wurden weitreichende Einschränkungen beschlossen, um das Ausbruchsgeschehen vor allem rund um Weihnachten und Silvester einzudämmen. Dazu hat die Bundesregierung auch eine neue Maskenpflicht beschlossen. Die Maskenpflicht gilt (laut bundesregierung.de) “überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen”. Eine Atemschutzmaske muss daher jede Person tragen, die sich in öffentlichen Gebäuden, Büros, Arbeitsstätten, aber auch in Geschäften bewegt. Es kann sinnvoll sein, die medizinische Maske durchgängig im Alltag zu tragen und alle 8 Stunden zu wechseln. Wann es sich um einen geschlossenen Bereich und größere Menschenansammlungen handelt, liegt nämlich im Ermessen der Kontrolleure.
Maskenpflicht in Bus und Bahn
Sachsen und Baden-Würrtemberg haben sich bereits vor allen anderen Bundesländern Anfang Dezember auf eine FFP2 Maskenpflicht in Bus, Bahn und bei körpernahen Dienstleistungen geeinigt. Ob diese Regelung auch in Ihrer Region gilt, können Sie HIER tagesaktuell nachlesen. Grundsätzlich ist das Tragen einer Maske nur dann korrekt umgesetzt, wenn die medizinische Maske keinerlei Atemventil enthält. OP-Masken, die auch zu den “medizinischen Masken” zählen, genügen den Anforderungen an einen FFP2 Mundschutz nicht.
In Bus und Bahn halten sich zu Stoßzeiten viele Menschen auf engstem Raum auf. Die Luftumwälzung im beengten Innenraum ist dann nicht gegeben. Die Atemschutzmaske filtert sowohl beim Ein- als auch beim Ausatmen die Atemluft. So werden durch eine Maske sowohl Trägerinnen und Träger als auch Umstehende geschützt. Bei der OP-Maske, einem günstigen meist blauen oder grünen Mundschutz, entweicht an allen Seiten Luft. Dadurch sind Umstehende geschützt, wenn der Stoff korrekt auf Nase und Mund aufliegt. Der Eigenschutz ist durch diese Maske nicht gewährleistet.
Atemschutzmaske beim Einkauf tragen – Das gilt
Die bundesweite Maskenpflicht ab 28.12. sieht vor, dass überall dort Maske getragen werden muss, wo viele Menschen zusammenkommen. In geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Gemüseläden ist das der Fall. In teils angeschlossenen Imbissen und Bistros gilt im Zweifel sogar die gastronomische 2G- oder 3G-Pflicht. Hier muss also ein Impfzertifikat oder tagesaktueller Test vorgewiesen werden. Ob in einem Markt FFP2 Maske getragen werden muss oder eine medizinische Maske genügt, erfahren Konsumentinnen und Konsumenten an Aushängen vor dem Geschäft.
Die medizinische Maske reduziert die Virenlast im Raum. Zusätzliches Abstandhalten ist dennoch notwendig. Am besten richten sich Kundinnen und Kunden von Supermärkten und Geschäften danach, was am Eingang ausgeschrieben ist. So fordern große Märkte neben der Maske schon länger eine Wagenpflicht. Das soll verhindern, dass Menschen anderen Kundinnen und Kunden dicht aufrücken.
Stets sicher mit FFP2 Masken aus deutscher Produktion
Mit unserer D/Maske sind Sie stets auf der sicheren Seite. Dabei ist es egal, ob eine einfache Pflicht zur Atemschutzmaske besteht oder eine FFP2 Maske getragen werden muss. Der geringe Atemwiderstand macht auch ein längeres Tragen der Maske möglich. Auch ohne explizite Maskenpflicht sollte die Maske im Alltag dazugehören, um sich und andere zu schützen. Solange die Regeln bestehen, kann der Verstoß gegen die Maskenpflicht jedoch zusätzlich auch empfindliche Ordnungsstrafen und Verweise nach sich ziehen.