Gestern traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Beratung mit ihren Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen wurde am Abend bekannt gegeben. Der beschlossene Lockdown wird bis zum 7. März fortgeführt. Was heißt das nun für die Bürgerinnen und Bürger? Welche Regeln gelten weiterhin bzw. werden für die kommenden Wochen geändert oder gelockert? Was bedeutet dies für das Tragen von FFP2-Masken in Deutschland?
Das Tragen von medizinischen Masken ist weiterhin verpflichtend
Medizinische Masken müssen weiterhin im Einzelhandel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, nun FFP2-Masken in Deutschland zu tragen sind: in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen und auf den zugehörigen Parkplätzen. Betroffen sind während des Lockdowns vor allem Supermärkte, Apotheken, Tiermärkte und Optiker, wobei die Tragepflicht nur für Kunden und nicht für die Beschäftigten gilt. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten, beim Besuch in Alten- und Pflegeheimen und bei Click & Collect. Ebenso ist in Arztpraxen und während der Behandlung von Physiotherapeuten eine FFP2-Maske zu tragen.
FFP2-Masken in Deutschland schützen Träger und Mitmenschen
Zu den medizinischen Masken zählen sowohl der einfache OP-Schutz als auch FFP2-Masken in Deutschland. Besser als herkömmliche Masken schützen FFP2-Masken den Träger und seine Mitmenschen. Man spricht hier von einem Eigen- und Fremdschutz. FFP2-Masken filtern die Aerosole aus der Luft bei einem maximalen Durchlass von 6% der Partikel. Dank unseres eigenen Prüfstandes der Firma Palas erfolgt eine tägliche Kontrolle und Qualitätssicherung der FFP2-Masken direkt vor Ort in der Produktion. Diese ergibt, dass unsere D/Maske einen besonders niedrigen Atemwiderstand und gleichzeitig eine höhere Filterleistung als erfordert aufweist. Sehr viele Kunden beschreiben den Tragekomfort unserer D/Maske als äußerst angenehm. Das von uns verwendete Meltblown oder Filtervlies stammt aus deutscher Herstellung. Unsere Produzenten haben bereits seit vielen Jahren Erfahrung im Betrieb von Vlies-Anlagen. Von Vorteil ist, dass die wenigen Vliesschichten eine hohe Filterleistung bieten, die über den erforderten 94% liegt. Die D/Maske steht damit für Komfort und Sicherheit.
Schrittweise Öffnung der Schulen ist Landessache
Beim Thema Schule betonte die Bundeskanzlerin die Kultushoheit. Es gibt kein einheitliches Öffnungskonzept, da die Bundesländer über die Form und Zeit der Schulöffnungen selbst entscheiden sollen. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland sollen Grundschulen und teilweise auch die Jahrgänge fünf und sechs ab dem 22. Februar mit Wechselunterricht beginnen. Gleiches gilt für den Betrieb in Kindertagesstätten und Kindergärten. Laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung ist das Tragen von medizinischen Masken für das Lehrpersonal verpflichtend. Für Schülerinnen und Schüler wird das Tragen dieser Masken lediglich empfohlen. Die Durchführung von Schnelltests in Schulen ist ebenso im Gespräch. Außerdem lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn prüfen, ob Beschäftigte in der Kinderbetreuung sowie Grundschullehrkräfte in der Impfprioritätenliste hochgestuft werden können. Die Bundeskanzlerin nannte dies auch eine Anerkennung der Arbeit des Lehr- und Erziehungspersonals.
Alle weiteren Beschlüsse im kurzen Überblick
Die übrigen Regularien bleiben wie gehabt. Unternehmen und Arbeitgeber sollen Büros möglichst geschlossen halten und Homeoffice-Lösungen anbieten. Das Tragen von medizinischen Masken ist in Büros verpflichtend, wenn mehrere Menschen in einem Raum arbeiten. Eine Kontaktbeschränkung auf das notwendige Minimum gilt weiterhin. Private Treffen sind weiterhin nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Alle Bürger werden angehalten, auf nicht notwendige Reisen oder Besuche zu verzichten. Dies gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Eine der wenigen Lockerungen betrifft die Friseurbetriebe, die unter Einhaltung der Hygienevorschriften bereits am 1. März öffnen. Dabei ist die Reservierungspflicht und das Tragen von medizinischen Masken zu beachten.
Weitere Öffnungsperspektiven ab einem Inzidenzwert unter 35
Laut Robert-Koch-Institut liegt die deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz derzeit bei 64. Bund und Länder rücken von der bisherigen Richtmarke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab und sehen den nächsten Öffnungsschritt erst bei einer “stabilen” Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35. Das Erreichen dieser Marke lässt dann die Öffnung des Einzelhandels sowie von Museen, Galerien und den körpernahen Dienstleistungsbetrieben zu. Eine Verständigung der angrenzenden Bundesländer untereinander sei erwünscht, um einen “Shopping-Tourismus” zu verhindern. Bund und Länder arbeiten ebenso an der Entwicklung weiterer Öffnungsschritte für das Hotelgewerbe sowie von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben. Laut derzeitigem Beschluss erhalten alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein “Impfangebot”. Das nächste Bund-Länder-Treffen ist für den 3. März geplant. Über die neu getroffenen Regelungen und das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken in Deutschland informieren wir Sie dann wieder in unseren D/Maske-News.