Bund und Länder sind sich einig, dass es zur Eindämmung des Coronavirus verschärfte Maßnahmen geben muss. Aufgrund der auftretenden Virusmutationen wurde die heutige Konferenz um eine Woche vorgezogen. Die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den 16 Länderchefs über das weitere Vorgehen dauerten über mehrere Stunden an. Auf der Pressekonferenz verkündete die Bundeskanzlerin dann die neuen Maßnahmen und somit eine Verschärfung der bestehenden Corona-Regeln. Der bis Ende Januar geplante Lockdown wird bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
Die bereits bekannten Kontaktbeschränkungen bestehen weiterhin. Das bedeutet, dass private Treffen von Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Auch Kindertagesstätten und Schulen bleiben geschlossen, wobei es eine Notfallbetreuung gibt. Bei Unterschreiten des Inzidenzwertes von 50 sollen Kindertagesstätten wieder öffnen und der Wechselunterricht an Grundschulen stattfinden dürfen. Hinzu kommt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Arbeiten im Homeoffice ermöglichen sollen, wo dies machbar ist. Mit Hilfe all dieser Maßnahmen soll die Mobilität und auch das Fahrgastaufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter eingeschränkt werden, um den Rückgang der Inzidenzzahlen zu beschleunigen.
Zu den bereits genannten Verschärfungen kommt eine bundesweite Tragepflicht von medizinischen Masken. Bislang trugen viele Menschen eine waschbare Baumwollmaske oder einen klassischen OP-Mundschutz, gut an der weißen oder blauen Außenfarbe zu erkennen. Als medizinische Masken gelten neben dem OP-Schutz auch virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 (China) oder N95 (USA). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte klärt über die Unterschiede zwischen FFP2-Masken und OP-Masken im Detail auf.
Insbesondere in der Schutzwirkung unterscheiden sich diese Masken voneinander. Selbstgenähte Alltagsmasken müssen bei mindestens 60 Grad waschbar sein. Sie filtern wie OP-Masken, auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) genannt, einen Teil der Viren aus der Luft heraus. Unsere Mitmenschen werden geschützt, das Infektionsrisiko sinkt. Einen weitaus höheren Schutz vor Aerosolen bieten jedoch FFP2-Masken. Die partikelfiltrierenden Halbmasken schützen ihren Träger durch die speziellen Lagen aus Filtervlies und bieten somit eine Filterleistung von 94%. Das sagt einen sicheren Eigen- und Fremdschutz voraus.
Korrektes Tragen einer FFP2-Maske
Die Unterschiede zwischen FFP2-Masken und OP-Masken sind also gravierend in ihrer Schutzwirkung. In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird Professor Oliver Keppler, Inhaber des Lehrstuhls für Virologie und Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts, zitiert: „Die insbesondere in ihrer Eigenschutzwirkung hochwirksamen FFP2-Masken sind für Situationen mit hohem Übertragungsrisiko oder für Menschen aus Risikogruppen für einen schweren Verlauf von COVID-19 eine wichtige Ergänzung.“ Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt aus diesem Grund insbesondere dort, wo es schwierig ist, den Mindestabstand einhalten zu können: in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.
FFP2-Masken sind vor allem dann wirksam, wenn sie korrekt getragen werden. Eine gute FFP2-Maske muss rundum fest am Gesicht anliegen, damit möglichst keine Luft entweichen kann. Für Männer gilt zudem, dass ein Bart den dichten Sitz behindern und es somit nicht zur vollständigen Filterleistung kommen kann. Professor Clemens Wendtner, Chefarzt des Klinikums Schwabing, ergänzt: „FFP2-Masken haben eine Filterwirkung von bis zu 94 Prozent. Selbst wenn die Maske mal nicht richtig sitzen sollte, ist die Schutzwirkung immer noch sehr hoch. Deswegen halte ich das Tragen von FFP2-Masken überall da für sinnvoll, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, zum Beispiel im ÖPNV.” Nach einem Arbeitstag sollte die FFP2-Maske jedoch ausgewechselt werden. Es handelt sich genau wie bei den OP-Masken um Einwegprodukte, die laut Arbeitsschutz für eine Acht-Stunden-Schicht konzipiert sind.