FFP2-Maskenpflicht: Was Sie in Bayern aktuell wissen sollten

Mitarbeiter bei der Herstellung von Masken

Wer heute zum Einkaufen in den Supermarkt ging oder mit dem Bus zur Arbeit fuhr, musste beim Betreten des Geschäfts bzw. der öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske tragen. So wurde es in der vergangenen Woche im bayerischen Kabinett beschlossen. Die sogenannte erweiterte Maskenpflicht gilt im Einzelhandel und im ÖPNV. Verkehrsministerin Kerstin Schreyer appellierte an die Bürger, sich an die neue Vorschrift zu halten: “Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben.“ Um der Bürgerschaft eine Zeit des Eingewöhnens zu ermöglichen, wird es eine “Kulanzwoche” geben. Das bedeutet, dass Kunden im Einzelhandel und Fahrgäste ohne FFP2-Maske erst ab dem 25. Januar mit einem Bußgeld rechnen müssen. Noch ist nicht bekannt, wie hoch dieses sein wird. Die FFP2-Maskenpflicht in Kürze – was sollten Sie darüber wissen?

FFP2-Masken auch in bayerischen Arztpraxen und auf Wochenmärkten

Die verschärfte FFP2-Maskenpflicht gilt für den Einzelhandel und für öffentliche Verkehrsmittel. Dazu zählen auch Taxifahrten in Bayern. Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrten mit der Deutschen Bahn. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, künftig eine FFP2-Maske zu tragen ist: in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen und auf den zugehörigen Parkplätzen. Betroffen sind während des Lockdowns vor allem Supermärkte, Apotheken, Tiermärkte und Optiker, wobei die Tragepflicht nur für Kunden und nicht für die Beschäftigten gilt.

Erweitert wurde die FFP2-Maskenpflicht auch auf Wochenmärkte, den Besuch in Alten- und Pflegeheimen und bei Click & Collect. Aus der veränderten Verordnung der Staatsregierung geht ebenso hervor, dass in Arztpraxen und während der Behandlung von Physiotherapeuten eine FFP2-Maske zu tragen sei. Diese Praxen sind nach wie vor geöffnet, um medizinisch notwendige Behandlungen anzubieten. Das bedeutet: Kunden im Einzelhandel, Fahrgäste im ÖPNV und Patienten in Praxen sind ab heute verpflichtet, eine FFP2-Maske aufzusetzen. Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Besucher von Gottesdiensten. Antworten auf wichtige Fragen zur FFP2-Maskenpflicht finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

FFP2-Masken schützen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass eine korrekt sitzende FFP2-Maske dicht am Gesicht anliegt, um die volle Filterleistung von 94% zu erreichen. So ist ein entsprechender Eigen- und Fremdschutz zu gewährleisten. In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird Professor Oliver Keppler, Inhaber des Lehrstuhls für Virologie und Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts, zitiert: „Die insbesondere in ihrer Eigenschutzwirkung hochwirksamen FFP2-Masken sind für Situationen mit hohem Übertragungsrisiko, zum Beispiel bei längerem Unterschreiten des Mindestabstands etwa im ÖPNV, oder für Menschen aus Risikogruppen für einen schweren Verlauf von COVID-19 eine wichtige Ergänzung.“

Auch Professor Clemens Wendtner, Chefarzt des Klinikums Schwabing in München, erklärt: „FFP2-Masken haben eine Filterwirkung von bis zu 94 Prozent. Dazu haben wir an der München Klinik Schwabing Tests durchgeführt. Selbst wenn die Maske mal nicht richtig sitzen sollte, ist die Schutzwirkung immer noch sehr hoch. Deswegen halte ich das Tragen von FFP2-Masken überall da für sinnvoll, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, zum Beispiel im ÖPNV. Mich hat es immer schon gewundert, dass öffentliche Verkehrsmittel als besonders sicher galten. Denn zu Stoßzeiten stehen die Menschen da oft dicht an dicht. Gerade mit Blick auf die Mutation des Coronavirus brauchen wir einen höheren Schutz, denn wir dürfen die neue Virus-Variante nicht unterschätzen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Pandemie sich dadurch noch einmal verschärft.“

2,5 Millionen FFP2-Masken für Bedürftige

Nach dem großen FFP2-Maskenengpass zu Beginn der Corona-Pandemie sind FFP2-Masken mittlerweile im Einzelhandel und im Versandhandel zu erwerben. Auch in unserem Online-Shop können Sie die D/Maske bequem online bestellen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Sozialverbände, beispielsweise der VdK, Kritik an der Vorschrift des bayerischen Kabinetts zur erweiterten Maskenpflicht ausübten. Ulrike Mascher, Vorsitzende des VdK Bayern, sieht im Tragen von FFP2-Masken die richtige Maßnahme, gibt jedoch zu bedenken, dass Personen mit geringer Rente oder einem niedrigen Einkommen eine solch hochwertige Maske nicht kaufen können. Die bayerische Staatsregierung reagierte und kündigte aufgrund der Kritik 2,5 Millionen FFP2-Masken für Bedürftige an. Vorgesehen sind zunächst fünf FFP2-Masken pro Person. Die Städte und Landkreise organisieren die Verteilung der Masken.

Neue Regelungen nach Treffen der Ministerpräsidenten am 19. Januar 2021

Aus Sorge um die mutierten Coronaviren findet bereits am morgigen Dienstag die nächste Besprechung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihren 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten statt. Demnach müssen sich Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich auf weitere Maßnahmen für die kommenden Wochen einstellen. Im Gespräch sind unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre, wie sie bereits lokal in verschiedenen Regionen gehandhabt wird. Auch von einer Homeoffice-Pflicht ist die Rede, so dass mobiles Arbeiten vermehrt ermöglicht werden soll, wo dies handhabbar ist. Schlussendlich kann es ebenso zu einer bundesweiten FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr kommen. Über die neu getroffenen Regelungen informieren wir Sie in unseren D/Maske-News.