Verschärfte Corona-Maßnahmen über Ostern

Osterhase mit Maske

Seit mehreren Wochen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder kontinuierlich an. Das Robert-Koch Institut meldet heute 7485 – das sind etwa 2000 Neuinfizierte mehr als vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist innerhalb einer Woche auf 108 gestiegen. Somit hat der bundesweite Inzidenzwert die magische Grenze von 100 binnen weniger Tage überschritten. Alle sind sich einig: Dieses Wachstum muss gestoppt werden. Deutschland soll zu mehr Normalität zurückkehren können, wonach sich die Bevölkerung immer stärker sehnt. Auf der gestrigen Bund-Länder-Konferenz berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Es waren lange Verhandlungen bis weit nach Mitternacht, als Angela Merkel, Markus Söder und Michael Müller um 3 Uhr nachts vor die Presse traten, um verschärfte Corona-Maßnahmen über Ostern zu verkünden.

Verlängerung des Lockdown bis 18. April 2021

Der Lockdown wird bis zum 18. April 2021 verlängert. Die Leitlinie dabei bleibt der Anfang März verkündete Stufenplan. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die damals beschlossene “Notbremse” ab einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner konsequent umgesetzt werden müsse. Im Beschluss heißt es dazu: “Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen im Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.” Das bedeutet, dass nicht notwendige Geschäfte des Einzelhandels schließen und private Treffen wieder nur mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich sind. Auch die Außengastronomie muss in diesem Fall schließen. Friseure dürfen weiterhin geöffnet bleiben, wobei medizinische Masken zu tragen sind.

Erweiterte Ruhezeit über Ostern

Verschärfte Corona-Maßnahmen über Ostern bedeuten einen zusätzlich harten Shutdown. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Ostersamstag) werden als Ruhetage deklariert. Das bedeutet, dass an diesen 2 regulären Werktagen besondere Regelungen greifen: Es gilt ein Ansammlungsverbot. Supermärkte dürfen nur am Karsamstag öffnen. Die Außengastronomie muss geschlossen bleiben. Die Ostertage selbst werden als “erweiterte Ruhezeit” definiert, an denen die Devise “Wir bleiben zu Hause” gelten soll. Private Treffen sind nur mit zwei Hausständen und maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Paare zählen dabei als ein gemeinsamer Hausstand. Religionsgemeinschaften werden gebeten, Gottesdienste über Ostern nur virtuell stattfinden zu lassen.

Osterurlaub nur zu Hause möglich

In der Bund-Länder-Videoschalte sorgte für großen Diskussionsbedarf, dass die Balearen seit ein paar Tagen kein Risiko-Reisegebiet mehr sind. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet kritisierte die Bundesregierung für die Streichung Mallorcas von der Liste der Risikogebiete: “Das ist jetzt nicht die Zeit für Reisen.” Die Menschen sehnen sich nach Urlaub und sind verärgert, dass eine solche Urlaubsreise ins entfernte Spanien möglich sei, nicht aber im eigenen Land. So komme es laut Armin Laschet zu einer Ungleichbehandlung mit deutschen Tourismusorten. Denn in Deutschland wird von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland abgeraten, auch an den Osterfeiertagen. Familien sollen, wenn möglich, zu Hause bleiben. Vor allem die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben für einen kontaktarmen Urlaub in Ferienwohnungen oder im Wohnmobil geworben. Von derartigen Reisen im eigenen Bundesland war bei der Beschlussverkündung keine Rede mehr.

Wöchentliche Selbsttestungen in Schulen und Betrieben

Kindertagesstätten und Schulen sollen möglichst lange offen bleiben, indem Lehrer, Erzieher und pädagogisches Personal sowie alle Schüler möglichst zweimal pro Woche auf SARS-CoV-2 getestet werden können. Dazu sollen die Kapazitäten nach Ostern ausgebaut werden, um zwei Testungen pro Woche gewährleisten zu können. Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Wenn dies nicht machbar ist, sollen die Betriebe ihren Arbeitnehmern in Präsenz mindestens einmal wöchentlich einen Test anbieten.

Zeitlich begrenzte Öffnungen in einzelnen Bundesländern

In zeitlich befristete Modellprojekte dürfen manche Bundesländer ausprobieren, wie sich ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens unter strengen Schutzmaßnahmen und mit einem Testkonzept öffnen lassen. Eine IT-gestützte Kontaktverfolgung ist dabei Voraussetzung. Die Bundesregierung will diese Modellprojekte jedoch nur in Regionen mit niedriger Inzidenz zulassen und fordert gegebenenfalls sofortige Abbruchkriterien im Falle eines Misserfolgs.

Tragepflicht von medizinischen Masken bleibt besteht

In öffentlich zugänglichen Räumen ist weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im ÖPNV sowie im Einzelhandel bleibt es bei der Tragepflicht einer medizinischen Maske. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen diese medizinischen Masken auch von Mitfahrern im privaten PKW getragen werden, wenn sie unterschiedlichen Hausständen angehören. Mit medizinischen Masken sind OP-Masken oder Masken des Standards FFP2 gemeint. Zu letzteren zählt auch unsere D/Maske, die dem Träger aufgrund ihrer sehr guten Filtereigenschaften einen optimalen Schutz bietet.

Am 12. April 2021 findet das nächste Bund-Länder Treffen statt.